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08.02.2012

Annette Widmann-Mauz kritisiert ideologische Realitätsverweigerung bei den Grünen

 


CDU steht für generationengerechte und zukunftsorientierte Frauenpolitik

"Die aktuellen Aussagen der Vorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen, Thekla Walker, zu aktuellen Forderungen der CDU Baden-Württemberg zur besseren Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rente weise ich entschieden zurück", sagt Annette Widmann-Mauz, Landesvorsitzende der Frauen Union und stellvertretende Vorsitzende der CDU Baden-Württemberg. Das berechtigte Anliegen, für mehr Rentengerechtigkeit bei Müttern zu sorgen und damit Altersarmut vorzubeugen, mit dem Verweis auf "Adenauerzeiten" abzulehnen, ist an sozial- und familienpolitischer Kaltschnäuzigkeit nicht zu übertreffen. Bei den Grünen herrscht wohl ideologische Realitätsverweigerung gegenüber den Leistungen von Frauen und ihren realen Sorgen um eine eigenständige Alterssicherung.

Zum Hintergrund: In Deutschland beziehen Frauen derzeit um 59,6 Prozent geringere eigene Alterssicherungseinkommen als Männer. Frauen sind deshalb in größerem Maße von Altersarmut bedroht - diesem Problem stellt sich die CDU-Baden-Württemberg, indem sie die Anrechnung von weiteren Entgeltpunkten für die Erziehungszeiten von vor 1992 geborenen Kindern im aktuellen Rentendialog einfordert. Sie hatte stets die Lebenswirklichkeit von Frauen im Blick. So ist die CDU die Partei, die dafür gesorgt hat, dass seit 1986 Familienleistungen in der Rentenversicherung überhaupt anerkannt werden. Die CDU war es auch, die die Erziehungszeit, das Erziehungsgeld und später das Elterngeld eingeführt hat und dadurch für eine nachhaltige Familienpolitik für alle Altersgruppen steht. "Keinesfalls lassen wir ganze Müttergenerationen heute aus ideologischen Gründen im Stich. Mit der Forderung nach einer verbesserten Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten in der Rente geht es darum, die Gerechtigkeitslücke zu jüngeren Eltern zu schließen, deren Kindererziehungszeiten für ab 1992 geborene Kinder heute bis zu 5-mal stärker in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden", so Widmann-Mauz.

"Es geht darum, die Lebenswirklichkeit vor vierzig, dreißig und zwanzig Jahren anzuerkennen. Schließlich mussten Frauen vor Einführung der Erziehungszeiten in der Rentenversicherung bereits acht Wochen nach der Geburt ihres Kindes wieder in den Beruf zurückkehren oder häufig kündigen. Vereinbarkeit von Familie und Beruf war ein Fremdwort. Teilzeitstellen oder Kindertagesstätten gab es kaum", gibt Widmann-Mauz zu bedenken. Den wichtigen und wertvollen Beitrag zum Generationenvertrag, den diese Frauen durch die Erziehung geleistet haben, gelte es deshalb nicht nur ideell, sondern auch finanziell anzuerkennen.

 

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